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custo EKG-Kabel guard Adapter

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Inhalt: 1 Stck
custo Ausführungen
Stck
Produktnummer: 161000013
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Schnellinformation:

  • Adapter für den Betrieb von guard 3 mit Klebeelektroden
Hersteller custo med GmbH
HerstellerNr 10121

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custo guard holter
Stück: 1 Stück | custo Ausführungen: Wing & EKG-Kabel 3
custo guard holter ist der neue Langzeit-EKG-Rekorder, der die Vorteile aus langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Weiterentwicklung vereint. Er zeichnet sich durch hohen Patienten­komfort aus, ist kompakt und leicht und kommt ohne störende Kabel oder Gurte aus. Mit drei Kanälen, einer Bewegungs- und Schrittmachererkennung sowie einer nahezu unbegrenzten Aufzeichnungsdauer von mehreren Monaten ist der custo guard holter die perfekte Lösung für ein ausgezeichnetes Langzeit-EKG. 3-kanalig mit zwei unabhängigen Ableitungen Komplett kabellos und perfekt für eine hygienische Anwendung Schnelle und stabile Gerätekommunikation und Datenübertragung Lage- und Bewegungserkennung für Kontextinformationen Anlagekontrolle durch Monitoring am PC Bluetooth Low Energy für mobile Anwendungen LED-Status-Anzeige für Ladezustand und HF-Erkennung Schutzklasse IP65: Optimal zur Desinfektion Sehr lange Aufzeichnungsdauer (mehrere Monate) Docking-Station custo base mit einem oder sechs Plätzen für die Gerätekommunikation und als Ladestation Verschiedene Elektrodenapplikationen möglich custo wing Elektroden EKG-Kabel guard 3 (3 Ableitungen) EKG-Kabel guard 4 (4 Ableitungen) custo belt (Bauchgurt) Intelligentes Interface (guard holter viewer) in custo diagnostic Anzeige für Aufnahmebereitschaft und spezielle Gerätezustände Diverse Konfigurationen und Aufnahme-Modi möglich Es wird zum Betrieb von custo Geräten die "custo diagnostic" Software benötigt. Für die Langzeit-EKG Auswertung wird zusätzlich die "custo tera" Software benötigt. Verkauf und Einweisung für folgende Gebiete: Deutschland: 80xxx 87xxx; 89xxx; 93xxx 94xxx; Österreich: 10xx 99xx Einweisungspflichtiges Medizinprodukt: Gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) §10 sind Betreiber von Medizinprodukten dazu verpflichtet, eine Einweisung in die sachgerechte Handhabung der Geräte zu erhalten. Bei einer Zweigerät anschaffung ist eine Einweisung laut MPBetreibV nicht nötig.